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VG Augsburg, 17.08.2010 - Au 1 S 10.1112 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08
Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher …
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2010 - Au 1 S 10.1112
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führt hierzu im Beschluss vom 8. Juli 2008 (Az. 11 S 1041/08) aus: "Für über drei Monate hinausgehende (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) längerfristige Aufenthalte ist allerdings ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird (§ 6 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) und gegebenenfalls einer Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde bedarf (§§ 31 ff. AufenthV). - VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ehegatte einer deutschen …
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2010 - Au 1 S 10.1112
Der 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führ im Beschluss vom 12. Januar 2010 (10 CS 09.2705) hierzu aus: "In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist jedoch geklärt, dass ein (rechtsmissbräuchlich erlangtes) Schengen-Visum dann nicht zur Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV führt, wenn die Ehe nach der (ersten) Einreise ins Bundesgebiet während eines zwischenzeitlichen Aufenthalts (hier: in Dänemark) geschlossen wurde und der Ausländer danach erneut in das Bundesgebiet einreist und dort den Nachzugsgrund seiner Eheschließung (hier: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) geltend macht." Im Beschluss vom 29. Juni 2010 (Az. 19 CS 10.447) führt der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus: "Vorliegend hat die Antragstellerin zu 1 die Ehe in Dänemark geschlossen und ist danach (erneut) in das Bundesgebiet eingereist. - VGH Bayern, 29.06.2010 - 19 CS 10.447
Aufenthaltserlaubnis für die Ehegattin eines Deutschen; Schengenvisum für einen …
Auszug aus VG Augsburg, 17.08.2010 - Au 1 S 10.1112
Der 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führ im Beschluss vom 12. Januar 2010 (10 CS 09.2705) hierzu aus: "In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist jedoch geklärt, dass ein (rechtsmissbräuchlich erlangtes) Schengen-Visum dann nicht zur Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV führt, wenn die Ehe nach der (ersten) Einreise ins Bundesgebiet während eines zwischenzeitlichen Aufenthalts (hier: in Dänemark) geschlossen wurde und der Ausländer danach erneut in das Bundesgebiet einreist und dort den Nachzugsgrund seiner Eheschließung (hier: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) geltend macht." Im Beschluss vom 29. Juni 2010 (Az. 19 CS 10.447) führt der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus: "Vorliegend hat die Antragstellerin zu 1 die Ehe in Dänemark geschlossen und ist danach (erneut) in das Bundesgebiet eingereist.
- VG Augsburg, 11.10.2010 - Au 6 S 10.1426
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage
Dieser gefestigten Rechtsprechung beider Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich das Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg mehrfach angeschlossen (vgl. nur VG Augsburg vom 17.8.2010, Az. Au 1 S 10.1112; VG Augsburg vom 11.6.2008, Az. Au 6 K 08.571, std. Rspr.;… zum Ganzen vertiefend Singer, InfAuslR 2010, S. 231/234 f. m. w. N.).